Sozialgesetzbuch (SGB)

Drittes Buch (III)

- Arbeitsförderung -

Zehntes Kapitel

Finanzierung

Dritter Abschnitt

Umlagen

Erster Unterabschnitt

Winterbeschäftigungs-Umlage

§ 354

Grundsatz

 

Die Mittel für die ergänzenden Leistungen nach § 175a werden einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammenhängen, in den durch Verordnung nach § 182 Abs. 3 bestimmten Wirtschaftszweigen durch Umlage aufgebracht. Die Umlage wird unter Berücksichtigung von Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien der Wirtschaftszweige von Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht und getrennt nach Zweigen des Baugewerbes und weiteren Wirtschaftszweigen abgerechnet.